AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen HELLERAU – Europäisches Zentrum der Künste

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen HELLERAU – Europäisches Zentrum der Künste (nachfolgend HELLERAU) und seinen Besucher:innen.

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Zutritt zu einer Veranstaltung in HELLERAU gelten diese AGB, in ihrer jeweils gültigen Fassung, als vereinbart.

Diese AGB gelten auch für Gemeinschaftsveranstaltungen von HELLERAU mit anderen Partnern, aber nicht für Veranstaltungen Dritter in den Räumen HELLERAUs.

Hygienekonzept und Schutzmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie 

HELLERAU setzt alle Vorgaben der zuständigen Behörden zur Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der Eindämmung der Corona-Pandemie um. Dies umfasst auch ein vom Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Dresden bewilligtes Hygienekonzept.

Das Hygienekonzept beinhaltet u.a. Schutzmaßnahmen für das Publikum, welchen ausnahmslos Folge zu leisten ist. Die Kooperation des Publikums bei der Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist unbedingt erforderlich. Ein Zuwiderhandeln gegen diese Schutzmaßnahmen kann dazu führen, dass den betreffenden Personen der Zutritt verweigert wird und/oder eine Aufforderung zum Verlassen erfolgt. In diesem Fall wird der Kartenpreis nicht zurückerstattet. Das Personal ist angewiesen, das Publikum auf adäquates Verhalten hinzuweisen und auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen hinzuwirken.

HELLERAU kann bei aller Sorgfalt und Einhaltung des Hygienekonzepts keine Haftung für Ansteckungen bzw. daraus resultierende Folgeschäden übernehmen. Ausgenommen hiervon sind Ansteckungen, welche auf grob fahrlässiges Verhalten des Personals in den Spielstätten HELLERAUs zurückzuführen sind. Der Besuch der Vorstellungen sowie der Aufenthalt in den Spielstätten HELLERAUs erfolgen stets auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. 

Personalisierung von Eintrittskarten 

Um im Falle eines Ansteckungsverdachtes eine Rückverfolgung rasch zu ermöglichen, werden die Eintrittskarten ausnahmslos personalisiert und der Name und Vorname der:des Kartenkäufer:in auf die Eintrittskarte (inkl. der Begleitkarte/n) abgedruckt. Außerdem müssen beim Kauf zur behördlichen Kontaktaufnahme Adresse, Telefonnummer und – sofern vorhanden – Email-Adresse bekanntgegeben werden. Der:die Käufer:in hat sicherzustellen, dass er:sie Namen und Kontaktdaten der Personen nennen kann, die die Eintrittskarten zum Veranstaltungsbesuch nutzen, um eine Kontaktaufnahme durch die Behörden zu ermöglichen.

Die Kontaktdaten werden ausschließlich nach Aufforderung der Behörden mit Bezug auf die Corona-Pandemie an diese zur Kontaktaufnahme weitergegeben.

Der Erwerb von zwei oder mehr Karten in einem einzelnen Auftrag ist nur gestattet, wenn die Personen, für die die Karten erworben werden, aus einem oder maximal zwei Haushalten stammen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Personen nebeneinander sitzen dürfen. Trifft dies nicht zu, müssen für den Erwerb von zwei oder mehr Karten die entsprechende Anzahl von Einzelbuchungen vorgenommen werden. 

Sonderregelung Corona-bedingte Veranstaltungsabsagen 

Sollte die Vorstellung aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie abgesagt werden, wird der Kartenpreis gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises zurückerstattet. Es gilt die in den AGB genannte Verfahrensweise zur Rückgabe von Eintrittskarten. 

Öffnungszeiten 

Die Vorverkaufskasse auf dem Gelände des Festspielhauses Hellerau ist zu den gesondert veröffentlichten Zeiten geöffnet.

Die Spielstätte Festspielhaus HELLERAU und die Abendkasse werden in der Regel zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn geöffnet. An der Abendkasse findet normalerweise kein Verkauf für andere Veranstaltungen statt. Die Abendkasse schließt mit Beginn der Vorstellung. 

Eintrittspreise

Für die Veranstaltungen HELLERAUs gelten je nach Art und Ort der Veranstaltung unterschiedliche Sitzpläne und Preisprofile laut Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung. Für ausgewählte Veranstaltungen (zum Beispiel Gastspiele, Festspiele, Premieren, Sonderkonzerte, Sonderveranstaltungen, besondere Besetzungen) können demnach besondere Preise gelten.

Die Eintrittskarte gilt für einen freien Sitzplatz Ihrer Wahl, sofern kein bestimmter Sitzplatz ausgewiesen ist.

Die aktuellen Eintrittspreise sowie die Eintrittspreise für Sonderveranstaltungen können den Veröffentlichungen HELLERAUs entnommen werden.

Die Garderobengebühr, die Abendzettel/Programmhefte, Textbücher sowie weitere Leistungen sind nicht im Kartenpreis enthalten.

Ermäßigte Preise gelten für Kinder, Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, Freiwillige im Sozialen Jahr, im Bundesfreiwilligendienst bzw. freiwilligen Wehrdienst, Arbeitslose und Empfänger:innen von Leistungen nach SGBII und XII, Inhaber:innen des Dresden-Passes, Ehrenamtspass-Inhaber:innen, Menschen, die zum anspruchsberechtigten Personenkreis gemäߧ1 Asylbewerberleistungsgesetz gehören, sowie Schwerstbehinderte ab 80 Prozent (GdB) und deren Begleitperson.

Empfänger:innen von Leistungen nach SGB II und XII sowie §1 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bei ausgewählten Veranstaltungen freien Eintritt. Gültige Berechtigungsnachweise sind erforderlich.

Inhaber:innen der „Dresden Card“ erhalten 20 Prozent Ermäßigung auf den jeweiligen Kassenpreis (nur Tages- und Abendkasse, kein Vorverkauf).

Ausgenommen von den Ermäßigungen sind ausgewiesene Sonderveranstaltungen. Die gewährte Ermäßigung ist in der Programmvorschau und auf der Homepage ersichtlich.

Ermäßigungen werden in der Regel für Eintrittskarten ab einem Eintrittspreis von 10,00 Euro gewährt. Ermäßigte Karten sind nicht übertragbar. Auf erworbene Eintrittskarten kann nachträglich keine Ermäßigung gewährt werden. HELLERAU ist nicht für die Preise der Eintrittskarten für Veranstaltungen Dritter verantwortlich. 

Vorverkauf 

Der Vorverkauf von Eintrittskarten erfolgt durch das Besucherzentrum  HELLERAUs. Er beginnt in der Regel ab dem ersten Werktag des Monats für den Folgemonat. Änderungen des Spielplans, der Anfangszeiten und Besetzungen bleiben vorbehalten. Für Angaben Dritter in Veröffentlichungen (zum Beispiel Presse, Online-Medien) übernimmt HELLERAU keine Gewähr. HELLERAU behält sich vor, die Anzahl der Karten, die pro Person verkauft werden, zu begrenzen. 

Reservierungen 

Auf eine fernmündliche, schriftliche oder E-Mail-Anfrage unterbreitet HELLERAU schriftlich oder per E-Mail ein befristetes Angebot, aus dem Veranstaltungstag, Titel des Werkes, Anzahl der Plätze und Preise ersichtlich sind. Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Bezahlung der angebotenen Karten. Geschieht das nicht innerhalb der im Angebot genannten Frist, kommt ein Vertrag nicht zustande und HELLERAU kann über die angebotenen Karten und Plätze anderweitig verfügen.

Bezahlte Eintrittskarten werden auf Wunsch bis 10 Tage vor der Veranstaltung auf Risiko des Bestellers und gegen eine Gebühr von 2,00 Euro pro Versendung auf dem einfachen Postweg versandt. Eine Zustellung durch Kurier ist auf Kosten und Risiko des Bestellers möglich. Eine Hinterlegung bezahlter Tickets an die Abendkasse ist nach Rücksprache mit dem Besucherzentrum möglich, Voraussetzung dafür ist die Vorlage der Überweisungsbestätigung.

Die Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HELLERAU. 

Gutscheine 

Für Veranstaltungen in HELLERAU können Geschenkgutscheine erworben werden. Diese Gutscheine gelten 36 Monate ab dem Tag der Ausstellung. Gegen Vorlage eines Gutscheins können im Besucherzentrum oder über die Veranstalterwebsite Eintrittskarten erworben werden. Ein Anspruch auf bestimmte Vorstellungen oder Plätze entsteht dadurch nicht. Gutscheine können nicht – auch nicht teilweise – ausgezahlt werden. Restguthaben können zu einem späteren Zeitpunkt mit weiteren Eintrittskarten verrechnet werden. Das Restguthaben kann jedoch nur bis zum Ablauf der Gültigkeit des Gutscheins eingesetzt werden. 

Online-Verkauf 

Der Online-Verkauf von Eintrittskarten wird durch das selbstständige Dienstleistungsunternehmen Reservix GmbH zu deren Geschäftsbedingungen abgewickelt. Für den Besuch in HELLERAU gelten auch in diesem Fall die hier vorliegenden AGB. Über das Internet erworbene Karten können von HELLERAU nicht zurückgenommen werden. Die Rückabwicklung erfolgt über den Online-Ticketdienstleister, sobald die Veranstaltung durch den Veranstalter zur Rückabwicklung freigegeben wurde. 

Vorverkaufsstellen 

Der Verkauf von Eintrittskarten über externe Vorverkaufsstellen wird zu deren Geschäftsbedingungen abgewickelt. Für den Besuch in HELLERAU gelten die für HELLERAU vorliegenden AGBs. Über externe Vorverkaufsstellen erworbene Karten können von HELLERAU nicht zurückgenommen werden. Die Rückabwicklung erfolgt direkt über die Vorverkaufsstelle, bei welcher die Tickets erworben wurden, sobald die Veranstaltung durch den Veranstalter zur Rückabwicklung freigegeben wurde. 

Print-at-Home Service 

Wird die Option Print-at-Home-Ticket gewählt, verfügbar über den Ticketanbieter Reservix, so erhält man das Ticket in elektronischer Form. Das Print-at-Home-Ticket ist gültig, wenn es gut lesbar auf einem weißen DIN-A-4-Papier ausgedruckt ist, bzw. der QR–Code über das Smartphone erkennbar ist. Von jedem Print-at-Home-Ticket darf nur ein Exemplar gedruckt werden. Es ist untersagt, das Print-at-Home-Ticket in digitaler oder in gedruckter Form zu vervielfältigen oder zu ändern. Das Print-at-Home-Ticket wird beim Einlass von einem QR–Code Scanner identifiziert, geprüft und entwertet. Der QR­–Code muss gut lesbar sein und ist nur einmal verwendbar.

Für Print-at-Home-Gutscheine gelten die Bestimmungen entsprechend zum Print-at-Home-Ticket. Print-at-Home-Gutscheine sind ab dem Tag der Ausstellung 36 Monate gültig. Im Übrigen gelten für Print-at-Home-Gutscheine die Ausführungen unter dem Punkte „Gutscheine“ (siehe oben) der hier vorliegenden AGB entsprechend. 

Weiterverkauf von Eintrittskarten 

Der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten HELLERAUs ist ebenso wie das Anbieten solcher Karten zum gewerblichen Weiterverkauf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HELLERAU untersagt.

Für jeden schuldhaften Verstoß dagegen fällt eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen des auf der Eintrittskarte abgedruckten Eintrittspreises an. Die Geltendmachung weitergehender Schäden durch HELLERAU bleibt vorbehalten.

Das Anbieten oder Verkaufen von Eintrittskarten für HELLERAU durch Besucher*innen in den Räumen oder unmittelbar vor dem Festspielhaus Hellerau ist untersagt. 

Einlass zu Veranstaltungen 

Jede Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der darauf angegebenen Veranstaltung.

Einlass zu Veranstaltungen in HELLERAU wird nur gegen Vorlage gültiger Original-Eintrittskarten (auch Online-Tickets) gewährt. Bei ermäßigten Karten ist die Ermäßigungsberechtigung auf Verlangen des Einlasspersonals nachzuweisen. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, muss die ermäßigte Karte an der Abendkasse in eine Vollzahlerkarte umgetauscht und der Differenzbetrag bezahlt werden.

Nach Beginn einer Veranstaltung verlieren die Besucher:innen bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf Einlass. Gibt es eine solche Pause nicht, verlieren verspätete Besucher:innen das Recht auf Einlass ganz. Im Interesse der Sicherheit des Publikums und der Darsteller*innen behalten wir uns vor, einen Späteinlass inszenierungsbezogen anzubieten. Dies betrifft sowohl den Zeitpunkt des Einlasses als auch die verfügbaren Plätze. Grundsätzlich wird verspäteten Besucher:innen erst bei geeigneten Szenenwechseln Einlass in den Zuschauerraum gewährt. Dies begründet kein Rückgaberecht der Eintrittskarte. Den Anordnungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.

Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.

Aus Sicherheitsgründen ist es in den Veranstaltungssälen strikt verboten, auf Treppen, Simsen oder Balustraden Platz zu nehmen. Ebenfalls aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, auf den Rangbrüstungen zu sitzen, sich über die Brüstungen zu lehnen oder Gegenstände (zum Beispiel Handtaschen) auf den Brüstungen abzulegen. Es darf nur auf den ausgewiesenen Sitzplätzen Platz genommen werden. Rollstuhlfahrer*innen stehen gesondert ausgewiesene Rollstuhlstandplätze zur Verfügung.

Rollstuhlfahrer:innen werden gebeten, ihren Bedarf rechtzeitig vor Beginn der betreffenden Veranstaltung dem Besucherzentrum in HELLERAU mitzuteilen und die Kategorie „Rollstuhlfahrer:in beim Kartenerwerb zu berücksichtigen, welche auch Online und in allen externen Vorverkaufsstellen erhältlich sind. 

Mobiltelefone, Speisen und Getränke, Rauchverbot 

Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum strikt außer Betrieb zu halten. Insbesondere ist auch die Nutzung von Displays untersagt. Im Interesse anderer Besucher:innen und des störungsfreien Verlaufs der Veranstaltungen ist HELLERAU bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die betreffenden Besucher:innen zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.

Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, es sei denn, das Veranstaltungsformat erlaubt dies ausdrücklich.

Das Rauchen ist im gesamten Festspielhaus Hellerau nicht gestattet. Das Gebäude ist mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet. 

Übertitel 

Übertitel sind nicht Bestandteil des Kartenpreises. Sofern eine Aufführung ohne Übertitel gespielt wird oder die Übertitel von einigen Plätzen nicht oder nur eingeschränkt gelesen werden können, besteht daher kein Anspruch auf Kartenrückgabe oder Preismäßigung. Übertitel werden, vor allem bei Produktionen, die nicht in der deutschen Sprache sind, oberhalb der Bühne durch einen Beamer oder eine Laufschriftanzeige eingeblendet und zeigen den übersetzten gesprochenen oder gesungenen Text in deutscher oder englischer Sprache. 

Rückgabe von Eintrittskarten, Änderungen oder Ausfall einer Veranstaltung 

Verkaufte Eintrittskarten können durch HELLERAU grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. In bedingten Ausnahmefällen (zum Beispiel bei Verschiebung oder Ausfall der Veranstaltung, Darbietung eines anderen als des angekündigten Werkes) können Eintrittskarten zurückgenommen bzw. umgewandelt werden.

Bei einer Veranstaltungsabsage bzw. wenn an Stelle des Werkes, dass beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk aufgeführt wird, können Eintrittskarten bis zu einer gesondert festgelegten Frist zurück gegeben werden. Die Kunden werden dazu über den Ticketanbieter und über das Besucherzentrum informiert. Erstattet werden der Kartenpreis sowie entrichtete Versand- und Bearbeitungsgebühren. Sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nicht vorliegt, sind darüber hinaus gehende Ansprüche ausgeschlossen. Insbesondere können Hotel- und Reisekosten nicht erstattet werden.

Eintrittskarten können grundsätzlich nur an der Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden, an der sie auch erworben wurden. Bei Käufen an externen Vorverkaufsstellen und Online-Käufen gelten zusätzlich zu den hier vorliegenden AGB die des Ticketanbieters.

Der gültige Spielplan mit den jeweiligen Anfangszeiten wird durch Aushang und durch Publikationen von HELLERAU veröffentlicht. Die Angaben zur Besetzung sind ohne Gewähr. Sollten aus künstlerischen, technischen oder aus terminlichen Gründen Aufführungen oder Vorstellungstermine geändert werden müssen, werden wir uns bemühen, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen. Diese Änderungen oder Umbesetzungen begründen kein Rückgaberecht von Eintrittskarten. 

Vorzeitiger Abbruch von Veranstaltungen 

Der vorzeitige Abbruch einer Veranstaltung, der nicht vom Veranstalter verschuldet wurde, begründet nur dann einen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch in der ersten Hälfte der Veranstaltung erfolgt.

Es gilt die in den AGB genannte Verfahrensweise zur Rückgabe von Eintrittskarten. 

Verlust von Eintrittskarten 

Bei Verlust einer Eintrittskarte kann an der Abendkasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn die Besucher*innen nachweisen oder glaubhaft machen, dass sie eine Karte gekauft haben. HELLERAU ist berechtigt, für das Ausstellen von Ersatzkarten eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. 

Werden für denselben Platz von verschiedenen Besucher*innen die Originalkarte und eine Ersatzkarte vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte den Vorrang vor dem Inhaber der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. 

Garderobe

Große Taschen und Rucksäcke und vergleichbare oder sperrige Gegenstände dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind an der Garderobe abzugeben.

Gegen Vorlage der Garderobenmarke händigt das Servicepersonal die Garderobenstücke ohne Prüfung der sachlichen Berechtigung aus. Bei Verlust der Garderobenmarke dürfen Garderobengegenstände nur gegen Nachweis der Empfangsberechtigung oder dann ausgehändigt werden, wenn diese nach Rückgabe aller Garderobenstücke noch verfügbar sind. HELLERAU ist in solchen Fällen berechtigt, vor der Aushändigung die personenbezogenen Daten zu erfassen.

Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobenstücke sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind dem Servicepersonal unverzüglich mitzuteilen. Bei Verlust einer Garderobenmarke wird eine Wiederbeschaffungsgebühr in Höhe von 5 Euro erhoben.

Mit der Übernahme der Garderobenstücke übernimmt HELLERAU die Haftung für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Servicepersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Die Haftung je Garderobenmarke beschränkt sich auf den nachgewiesenen Wiederbeschaffungswert der hinterlegten Gegenstände unter Abzug „neu für alt“. HELLERAU haftet ebenso für Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen sowie Schmuck und elektronische Geräte nur, soweit das Servicepersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Dies gilt auch dann, wenn sich diese Gegenstände in den Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Abgabe und Aufbewahrung solcher Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr der Besucher:innen. 

Fundsachen 

Gegenstände jeder Art, die in den Räumen HELLERAUs gefunden werden, sind beim Einlass- oder Servicepersonal abzugeben.

Es wird empfohlen, den Verlust von Gegenständen in den Räumen HELLERAUs dem Einlass- oder Servicepersonal unverzüglich mitzuteilen. Fundsachen werden nach Ablauf einer angemessenen Frist an das öffentliche Fundbüro übergeben.

Informationen zu Fundsachen erhalten Sie über unser Besucherzentrum. 

Bild- und Tonaufnahmen 

Jegliche Ton- und/oder Bildaufzeichnungen von Veranstaltungen durch Besucher:innen sind aus urheberrechtlichen Gründen strikt untersagt. Zuwiderhandlungen lösen Schadenersatzansprüche HELLERAUs und der mitwirkenden Künstler:innen aus.

Außerhalb von Veranstaltungen dürfen Bildaufnahmen in den Räumlichkeiten HELLERAUs ausschließlich für private und nichtkommerzielle Zwecke gefertigt werden.

Bei Verstoß gegen die genannten Regelungen ist das Personal von HELLERAU berechtigt, die Herausgabe der Aufzeichnungen zu verlangen, diese zu löschen und den Besucher/die Besucherin zum Verlassen der Veranstaltung aufzufordern.

HELLERAU ist berechtigt, Veranstaltungen auch ohne vorherigen Hinweis aufzuzeichnen und zu veröffentlichen. 

Hausrecht 

Das Hausrecht in HELLERAU obliegt der künstlerischen Leitung sowie der kaufmännischen Leitung. Bei Veranstaltungen wird das Hausrecht durch den Abenddienst, den Bühnenmeister bzw. durch das Einlasspersonal ausgeübt. Den Anweisungen des Personals von HELLERAU ist Folge zu leisten.

Besucher:innen können aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher:innen belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können. Der Zutritt kann Besucher:innen verwehrt werden, die gegen Anweisungen des Personals oder gegen die hier vorliegenden AGB verstoßen haben. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgelds oder auf Aufwendungsersatz entsteht hierdurch nicht.

Das Mitnehmen von Tieren, Fahrrädern und dergleichen in das Festspielhaus Hellerau ist verboten. Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenhunde. Das Mitnehmen von Kinderwägen in die Vorstellungssäle ist ebenso verboten. 

Datenschutz 

Die personenbezogenen Bestelldaten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. HELLERAU ist im Rahmen des Datenschutzrechtes berechtigt, die ihm durch die Reservierung oder den Verkauf von Eintrittskarten bekannt gewordenen personenbezogenen Daten zu speichern und für eigene Zwecke im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsangebot zu verwerten. 

Haftung 

Für Schäden jeder Art, die Besucher*innen in den Räumen HELLERAUs erleiden, haftet HELLERAU sowie Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 

Schlussbestimmungen 

Auf Verträge und Rechtsbeziehungen, die diesen AGB unterliegen, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verträge und Rechtsbeziehungen, die diesen AGB unterliegen, ist für beide Teile Dresden. 

Inkrafttreten 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fortlaufend gültig. Dresden, 01.09.2020 Kaufmännische Leitung HELLERAU – Europäisches Zentrum der Künste